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BGH, 13.05.1953 - 3 StR 283/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht im Strafprozess - Beihilfe zum schweren Diebstahl - Strafrechtliche Verurteilung wegen schwerer Begünstigung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52
Verkaufsbude I - § 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft
Auszug aus BGH, 13.05.1953 - 3 StR 283/52
Nach ständiger Rechtsprechung kann jedenfalls Beihilfe zur Haupttat auch dann noch geleistet werden, wenn diese zwar rechtlich schon vollendet, tatsächlich aber noch nicht beendet ist (vgl. BGHSt 2, 344 mit Nachweisen).
- BGH, 21.05.1953 - 3 StR 945/52
Diebstahl oder Hehlerei am Eigentum der Besatzungsstreitkräfte - Ausschließliche …
Im Zeitpunkt der Beteiligung des Angeklagten T. hatten die Diebe aus den Reihen der deutschen Arbeitsmannschaften noch keinen sicheren Gewahrsam an dem Koks begründet, der Diebstahl war also noch nicht beendet (BGH 3 StR 283/52 vom 13. Mai 1953).